Führerscheinklassen
Übersicht über Klassen AM, A1, A2, A, B, B96, BE, B196 und B197.

Vor dem 19.1.2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
AM15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder Leistung max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-KFZ mit entsprechenden Grenzen.
Einschluss / Hinweis: Keine
A116 Jahre
Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern und Leistung max. 15 kW.
Einschluss / Hinweis: AM
A218 Jahre
Kraftrad mit Leistung max. 35 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss / Hinweis: AM, A1
A20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss / Hinweis: AM, A1, A2
B18 Jahre / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
KFZ – ausgenommen KFZ der Klassen AM, A1, A2 und A – mit zG max. 3.500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer. Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt; Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg.
Einschluss / Hinweis: AM, L
B96vgl. Klasse B
KFZ der Klasse B mit Anhänger mit zG des Anhängers über 750 kg und zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Einschluss / Hinweis: vgl. Klasse B
BEvgl. Klasse B
KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg. Vorbesitz: B. Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Einschluss / Hinweis: vgl. Klasse B
B19625 Jahre
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg. Vorbesitz: mind. 5 Jahre Klasse B. Keine Aufstiegsprüfung in A oder A2 möglich.
Einschluss / Hinweis: Klasse B als Vorbesitz
B197vgl. Klasse B
Seit dem 1.04.2021 ist es möglich den Führerschein auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren und anschließend trotzdem uneingeschränkt Schaltwagen zu fahren. Dafür müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden; anschließend erfolgt eine Überprüfung des Erlernten durch den Fahrlehrer. Die restlichen Fahrstunden und die Prüfung werden auf einem Automatikfahrzeug gefahren.
Einschluss / Hinweis: B / Schaltkompetenz nach Schulung
Informationen zu den Klassen C/CE und D/DE erhaltet ihr bei der Bus und LKW Fahrschule. Hier geht`s zur BUS + LKW Fahrschule
