Ausbildungsablauf
Alle wichtigen Schritte der theoretischen und praktischen Ausbildung übersichtlich zusammengefasst.

Vom Antrag bis zur Theorieprüfung
Anmeldung & Unterlagen
Direkt nach der Anmeldung könnt Ihr mit der theoretischen Ausbildung beginnen. Für die Weiterleitung Eures Führerscheinantrags benötigen wir einen aktuellen Sehtest, eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs, ein Passbild (farbig, 35 x 45 mm) und eine Kopie vom gültigen Personalausweis/Reisepass. Diese Unterlagen solltet Ihr möglichst am Anfang der Ausbildung abgeben, da es einige Wochen dauern kann, bis der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt.
Theorie besuchen
Während der Wartezeit auf den Prüfauftrag könnt Ihr den theoretischen Unterricht besuchen. Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis müssen alle Grundstoffthemen einmal besucht werden, dies umfasst 12 Doppelstunden. Unsere Fahrlehrer unterrichten Euch im theoretischen Grundstoff und geben darüber hinaus viele wertvolle Tipps und Informationen.
Praxis starten
Parallel zur Theorie beginnt die praktische Ausbildung nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Die Grundausbildung richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt. Anschließend folgen die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Prüfung vorbereiten
Wenn Theorie, Praxis und Prüfauftrag bereit sind, werdet Ihr gezielt auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereitet.
Grundstoff Themenübersicht
- Persönliche Voraussetzungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen, Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
Klassenspezifischer Stoff
| Klasse | Zusätzliche Doppelstunden |
|---|---|
| B | 2 Doppelstunden |
| A1, A2 + A | 4 Doppelstunden |
| AM | 2 Doppelstunden |
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich die Anzahl der theoretischen Pflichtstunden um 6 Doppelstunden. Bei Erweiterung (Vorbesitz 2 Jahre) von A1 auf A2 oder A2 auf A entfallen Theorieunterricht und Theorieprüfung. Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Sonderfahrten Klasse B & A
| Strecke | Umfang |
|---|---|
| Bundes- oder Landstraße | 5 x 45 Minuten |
| Autobahn | 4 x 45 Minuten |
| Dämmerung oder Dunkelheit | 3 x 45 Minuten |
Klasse A2 bzw. A: keine Sonderfahrten bei Vorbesitz A1 bzw. A2.
Sonderfahrten Klasse BE & B96
| Klasse BE | Umfang |
|---|---|
| Bundes- oder Landstraße | 3 x 45 Minuten |
| Autobahn | 1 x 45 Minuten |
| Dämmerung oder Dunkelheit | 1 x 45 Minuten |
| Klasse B96 | Umfang |
|---|---|
| Theorie | 2,5 x 60 Minuten |
| Praktische Übungen | 3,5 x 60 Minuten |
| Fahren im Realverkehr | 1 x 60 Minuten |
Für Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Die praktische Prüfung kann frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Downloads & Unterlagen
Alle wichtigen Formulare bleiben lokal im Theme hinterlegt und öffnen als PDF.
Fragen zum Ablauf?
Wir erklären dir persönlich, welche Unterlagen du brauchst und wann du starten kannst.
