Aufbauseminare
Informationen zum Aufbauseminar innerhalb der Probezeit.

Theorie & Praxis
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun.
Kursumfang
- Vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten
- Eine Fahrprobe, 30 Minuten pro Person
- Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen
- Keine Prüfung
- Teilnahmebescheinigung nach vollständiger Teilnahme
