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BF17

Begleitetes Fahren mit 17

Alle wichtigen Informationen zu Ausbildung, Prüfung, Prüfbescheinigung und Begleitpersonen.

Begleitetes Fahren mit 17
Ausbildung

Start mit 16 1/2

Mit 16 1/2 Jahren dürft Ihr mit der Ausbildung beginnen. Die Zustimmung der Eltern ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Klasse B.

Prüfung

Vor dem 17. Geburtstag

3 Monate vor Eurem 17. Geburtstag dürft Ihr die theoretische Prüfung machen und 1 Monat vorher die praktische. Nach bestandener Prüfung bekommt Ihr eine Prüfbescheinigung.

Begleitung

Bis zum 18. Geburtstag

Bis zu Eurem 18. Geburtstag dürft Ihr nur in Begleitung fahren. Die Klasse B schließt die Klassen M und L ein; diese dürft Ihr ohne Begleitung fahren.

Prüfbescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson oder mehrere Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen.

Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar nach Erhalt der Prüfbescheinigung die Probezeit.