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BF17

Begleitetes Fahren mit 17

Alle wichtigen Informationen zu Ausbildung, Prüfung, Prüfbescheinigung und Begleitpersonen.

Begleitetes Fahren mit 17
Ausbildung

Start mit 16 1/2

Mit 16 1/2 Jahren dürft Ihr mit der Ausbildung beginnen. Die Zustimmung der Eltern ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Klasse B.

Prüfung

Vor dem 17. Geburtstag

3 Monate vor Eurem 17. Geburtstag dürft Ihr die theoretische Prüfung machen und 1 Monat vorher die praktische. Nach bestandener Prüfung bekommt Ihr eine Prüfbescheinigung.

Begleitung

Bis zum 18. Geburtstag

Bis zu Eurem 18. Geburtstag dürft Ihr nur in Begleitung fahren. Die Klasse B schließt die Klassen M und L ein; diese dürft Ihr ohne Begleitung fahren.

Prüfbescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist im gesamten Bundesgebiet gültig – nicht im Ausland. Die Begleitperson oder mehrere Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen.

Beim Fahren müsst Ihr die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.

4 Wochen vor Eurem 18. Geburtstag müsst Ihr einen Antrag auf Ausstellung des EU-Kartenführerscheins stellen. Ohne Kartenführerschein dürft Ihr nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleiter.

Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar nach Erhalt der Prüfbescheinigung die Probezeit.

Anforderungen an die Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines Fahrlehrers, und darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Ihr könnt mehrere Begleitpersonen angeben.

Benötigte Unterlagen

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
  • Passbild (farbig, 35 x 45 mm)
  • Kopie Personalausweis
  • Kopie Personalausweis und Führerschein der Begleitperson (Vor- und Rückseite)
  • Formular für die Begleitperson
  • Antrag/Zustimmung der Eltern
  • Formular Führerscheinantrag