Start mit 16½
Mit 16½ Jahren kannst du beginnen. Die Eltern müssen zustimmen; die Ausbildung entspricht der normalen Klasse B.
BF17
Alle wichtigen Informationen zu Ausbildung, Prüfung, Prüfbescheinigung und Begleitpersonen.
Fahrschule Lautz
Mit 16½ Jahren kannst du beginnen. Die Eltern müssen zustimmen; die Ausbildung entspricht der normalen Klasse B.
Die Theorieprüfung ist drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
Bis 18 darfst du nur mit eingetragener Begleitperson fahren. Die eingeschlossenen Klassen AM und L darfst du ohne Begleitung nutzen.
Die Prüfbescheinigung gilt bundesweit bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag, aber nicht im Ausland. Begleitpersonen werden darin eingetragen.
Während der Fahrt musst du die Bescheinigung und einen Ausweis mitführen, da sie kein Foto enthält.
Vier Wochen vor dem 18. Geburtstag solltest du den EU-Kartenführerschein beantragen. Ab dem 18. Geburtstag darfst du mit der Bescheinigung noch höchstens drei Monate ohne Begleitung fahren. Die Probezeit beginnt direkt mit der Prüfbescheinigung.
Begleitpersonen sind Beifahrer, keine Fahrlehrer, und dürfen nicht in die Fahrt eingreifen. Du kannst mehrere Personen eintragen lassen.
Wir erklären dir und deinen Begleitpersonen den kompletten Ablauf.

Bitte gib im Chat keine sensiblen persönlichen Daten ein. Für verbindliche Auskünfte kontaktiere bitte direkt die Fahrschule.